- Remifemin® Tabletten sind ein pflanzliches Arzneimittel und werden zur Linderung von Beschwerden in den Wechseljahren (wie Hitzewallungen und Schweißausbrüche) angewendet.
- Wenn Sie sich nach 6 Wochen nicht besser oder gar schlechter fühlen, wenden Sie sich an Ihren Arzt.
- Nehmen Sie dieses Arzneimittel immer genau wie in der Packungsbeilage beschrieben bzw. genau nach der mit Ihrem Arzt oder Apotheker getroffenen Absprache ein. Fragen Sie bei Ihrem Arzt oder Apotheker nach, wenn Sie sich nicht sicher sind.
- Die empfohlene Dosis beträgt für Frauen in den Wechseljahren zweimal täglich (morgens und abends) 1 Tablette.
- Anwendung bei Kindern und Jugendlichen: Für Remifemin® Tabletten gibt es kein Anwendungsgebiet bei Kindern und Jugendlichen unter 18 Jahren sowie bei Männern.
- Art der Anwendung: Zum Einnehmen, unzerkaut mit ausreichend Flüssigkeit.
- Dauer der Anwendung: Remifemin® Tabletten wirken nicht sofort, ein Eintritt der Wirkung zeigt sich ab 2 Wochen Behandlung.
Wenn sich Ihre Beschwerden verschlechtern oder nach 6–wöchiger Einnahmedauer keine Besserung eintritt, müssen Sie einen Arzt aufsuchen. Remifemin® Tabletten dürfen ohne ärztlichen Rat nicht länger als 6 Monate eingenommen werden. - Es wurden keine Fälle von Überdosierung berichtet.
Zusammensetzung
Was Remifemin® Tabletten enthalten Der Wirkstoff ist: 1 Tablette enthält 2,5 mg Trockenextrakt aus Cimicifugawurzelstock (DEV 6 - 11:1) Auszugsmittel: Propan-2-ol (40 % V/V) Die sonstigen Bestandteile sind: Cellulosepulver, Kartoffelstärke, Lactose-Monohydrat, Magnesiumstearat Wirkstoff: Trockenextrakt aus Traubensilberkerzenwurzelstock (Cimicifuga rhizoma) 2.5 mg Cimicifugawurzelstock-Trockenextrakt (6-11:1); Propan-2-ol 40% (V/V)(Auszugsmittel) 2.5 mg Cellulosepulver 2.5 mg Kartoffelstärke 197 mg Lactose monohydrat 197 mg Magnesium stearat
EAN | 9088881339281 |
Marke | Remifemin |
PZN Code | 1339284 |
Packungsgröße | 100 Stk. |
Form | Tablette |
Anwendungsgebiet | Gynäkologische Beschwerden |
Preis | Die aufgeführten Preise enthalten die gesetzliche Mehrwertsteuer |